In diesem Reparaturfall bemängelt der Kunde, dass nach abziehen des Fahrzeugschlüssels die oben genannte Problematik auftritt.
Wird der Gangwahlhebel in die Position „P“ gestellt, erkennt das System die Parkstellung nicht.
In diesem Fall ist der Parkstellungsschalter defekt und muss erneuert werden.
Zum Ausschluss anderer möglicher Störungsursachen, sollten elektrische und mechanische Systemtests (nach Fahrzeugherstellervorgaben), sowie eine Fehlercodeabfrage mittels einem geeignetem Diagnosegerät erfolgen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang immer die Reparatur- und Wartungshinweise des Fahrzeugherstellers und dass diese Arbeiten nur von einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden sollten!
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Sehr hilfreich