What is SERMI?

Was ist SERMA?

Aktueller Stand zur SERMA-Zertifizierung.
Was ist zu tun für Werkstätten?

[FAQ] Häufig gestellte Fragen

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/858, die im Jahr 2020 in Kraft trat, müssen Fahrzeughersteller unabhängigen Betreibern, wie z.B. freien Werkstätten oder Herausgebern von technischen Informationen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) gewähren.

 

Für den Zugriff auf die Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeugs wurden besondere Bestimmungen festgelegt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass unabhängigen Betreibern der Zugang zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) ermöglicht werden soll, jedoch unter dem Schutz von Sicherheitsstandards und Sicherheitszertifikaten und unter der Bedingung, dass unabhängige Betreiber und deren Mitarbeiter für diesen Zweck unter Vorlage spezifischer Dokumente und Angaben zertifiziert sind.

 

Aus diesem Grund wurde gemäß Artikel 13 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2018/858 das „EU-Forum für den Zugang zu Fahrzeuginformationen“ eingerichtet. Ziel ist die Erarbeitung eines europaweit harmonisierten Akkreditierungssystems und einer Prozessarchitektur, die unabhängigen Betreibern dabei hilft, Fahrzeuge auf sichere Weise zu warten und zu reparieren, auch wenn dabei die Sicherheitsmerkmale des Fahrzeugs (z. B. Software-Updates) betroffen sind.

Die Einführung wurde Anfang Juli offiziell verschoben und startet nun frühestens am 1. Oktober 2023, beginnend mit Schweden. Andere Länder können zu diesem Zeitpunkt ebenfalls beginnen, wenn sie über ein sog. CAB (Konformitätsbewertungsstellen) verfügen. Da der Start zu einem bestimmten Datum nicht für alle EU-Länder realisierbar ist, werden die Länder im 2-Monats-Rhythmus zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 1. August 2023 starten.

Wie man in der Praxis auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Fahrzeuginformationen aus Herstellerportalen zugreifen kann, ist noch nicht bekannt. Es gibt daher noch keine Erkenntnisse wie eine Werkstatt direkt oder über Hella Gutmann an SERMA-relevante Daten kommt.

 

Uns ist bisher lediglich bekannt, dass eine Abfrage über die Gültigkeit des elektronischen Zertifikates zwischen dem Fahrzeughersteller und dem sog. „Trustcenter“ aus dem SERMA-Schema vorgenommen wird. Dieses elektronische Zertifikat erhalten Mitarbeiter eines Unternehmens nach ihrer Zulassung und Autorisierung über eine App direkt auf Ihr Smartphone mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.

 

Vom Zertifizierungsprozess sind folgende Unternehmen betroffen:

  • Reparaturbetriebe,
  • Hersteller oder Händler von Werkstattausrüstung, Werkzeugen oder Ersatzteilen,
  • Herausgeber von technischen Informationen,
  • Automobilclubs,
  • Pannenhilfsdienste,
  • Anbieter von Inspektions- und Prüfdienstleistungen,
  • Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Mechanikern,
  • Hersteller und Reparaturkräfte für Ausrüstungen von Fahrzeugen.

 

SERMA betrifft hauptsächlich die Fahrzeugkategorien M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung), N (Fahrzeuge zur Güterbeförderung), und O (Anhänger). Für definierte Fahrzeugtypen kann der Hersteller eine Typgenehmigung oder Einzelfahrzeuggenehmigung beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Das betrifft z.B. Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen oder in Hafen- / Flughafenanlagen konzipiert und gebaut worden sind.

Auch Hella Gutmann ist von der SERMI-Verordnung betroffen und wird sich als Unternehmen sowie die betroffenen technische Mitarbeiter SERMI-zertifizieren lassen, da wir auch Informationen von Herstellern benötigen, die für unsere technische Hotline oder die macsRemote Services notwendig sind.

 

Welche konkreten Auswirkungen dies auf unsere Produkte und Dienstleistungen haben wird, wissen wir noch nicht, da uns wie der gesamten Werkstattbranche keine Details zur veränderten Nutzung von Fahrzeuginformationen vorliegen.

Werden SERMA-relevante Inhalte im Herstellerportal abgerufen, erscheint eine Meldung mit einem QR-Code. Dieser muss mit der SERMA-App gescannt werden und der Abruf wird freigegeben.

 

Wie das bei einer Abfrage einer Werkstatt über Hella Gutmann funktioniert, ist derzeit unklar. Bekannt ist lediglich, dass sich beide Parteien verifizieren müssen.

Die Konformitätsbewertungsstellen eines jeden Landes informieren Sie über die spezifischen Dokumente und Informationen, die sie benötigen, um sich als Unternehmen und als Mitarbeiter dieses Unternehmens zertifizieren zu lassen.

 

Im Allgemeinen benötigt ein Unternehmen einen Nachweis, dass es sich um ein Unternehmen im automobilen Umfeld handelt und über einen gewissen Versicherungsschutz verfügt. Die Mitarbeiter müssen ggf. ein Führungszeugnis einreichen. Weiterhin benötigen Sie ein Gerät, auf dem die SERMA-App mit Ihrem Profil installiert ist.

Derzeit gibt es keine Konformitätsbewertungsstellen (CAB) für Ihr Land, da diese sich anscheinend noch im Akkreditierungsprozess befinden.

 

Die Liste aller Konformitätsbewertungsstellen (CAB) aller EU-Länder finden Sie hier:
https://www.vehiclesermi.eu/req.html#req

 

Sofern es neue Konformitätsbewertungsstellen gibt, werden diese der Liste hinzugefügt.

Bisher gibt es keine Informationen über die Kosten der Zertifizierung, da es auch keine CAB gibt.

Tatsächlich ähnelt das SERMA-Argument den Begründungen einiger Hersteller für die Zugriffsperren auf die Systemdaten ihrer jungen Fahrzeugmodelle à la Security Gateway. Vorreiter war der Fiat-Chrysler-Konzern. Andere folgten. Als Antwort auf diesen Trend hat Hella Gutmann mit erheblichem Aufwand die für Werkstätten kostenfreie Funktion Cyber Security Management (CSM) in die mega macs-Software implementiert. Eine Funktion, die Gold wert ist, denn ohne sie könnte mit den gesicherten Fahrzeugen keine Kommunikation mehr stattfinden. Letztendlich bedeutet Cyber Security bei Hella Gutmann den weltweiten Zugang zu jüngeren Fahrzeugen von 13 Marken, um den Zugriff über das Diagnosegerät für ausgewählte Prozesse, wie z.B. Fehler löschen, zu ermöglichen.

 

Die SERMA-Verordnung ist etwas anderes: Es geht im Speziellen um den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI auf den Herstellerportalen. Außerdem betrifft die EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858 alle Fahrzeughersteller und deren Fahrzeuge, die in 27 EU-Ländern auf dem Markt sind.

 

Sollte es bei einzelnen Tätigkeiten zu Überschneidungen kommen, werden wir ebenfalls darüber informieren.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf www.vehiclesermi.eu

Hella Gutmann Kontakt über Telefon oder E-Mail

Immer für Sie da.

+49 7668 9900-888