Ist es zu kalt, zu warm, zu trocken? Befinden sich Gefahrenstoffe in der Luft? Was muss der Kfz-Profi beachten um für ein gutes ‚Arbeitsklima‘ im Betrieb zu sorgen?
Tatsächlich hängt die Arbeitsleistung stark von den Randbedingungen am Arbeitsplatz ab. Schlechte Arbeitsbedingungen können gesundheitliche Folgen für die Mitarbeiter haben. Auf jeden Fall leidet die Motivation. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Risiken, etwa durch zu hohe oder zu niedrige Temperaturen oder durch Gefahrstoffe in der Luft durch geeignete Maßnahmen verringert oder ganz abgestellt werden müssen.
Eine Frage der Temperatur
Eine zugige und kalte Werkstatt lässt nicht nur die Erkältungsgefahr und die Ausfallrate ansteigen, die Arbeitsleistung lässt nach, die Verletzungsgefahr steigt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt bei mittelschweren Arbeiten im Stehen und Gehen mindestens 17°C Raumtemperatur vor. Dies ist in den Wintermonaten nicht immer einfach zu bewerkstelligen. Die Werkstatttore gehen ständig auf und zu, warme Luft entweicht, die wieder aufgeheizt werden muss. Hier haben sich moderne Schnelllauftore bewährt, die für ein rasches Öffnen und Schließen sorgen. Moderne Torsysteme können automatisch über Lichtschranken oder Induktionsschleifen gesteuert werden und verfügen über gute Dämmwerte.
Heizungssysteme, welche Warmluft in die Werkstatt einblasen sind nicht zu empfehlen. Sie wirbeln Stäube auf, die Luft ist meistens viel zu trocken. Eine Alternative sind Fußbodenheizungen, oder gebläsefreie Infrarotstrahler die zusätzlich Energie sparen.
Auch im Sommer muss der Werkstattbetreiber auf die korrekte Temperatur am Arbeitsplatz achten. Bei sehr heißen Tagen kann die Arbeitsleistung Untersuchungen zufolge um bis zu 30 Prozent sinken. Kommt es in der Kfz-Werkstatt, aufgrund der baulichen Gegebenheiten wie der Raumhöhe, seltener zu sehr hohen Temperaturen, ist dies im Büro oder Empfangsbereich anders. Auf jeden Fall müssen große Glasflächen und Oberlichter bei einer Außentemperatur über 26°C durch eine entsprechende Abschirmung durch Jalousien oder eine geeignete Sonnenschutz-Verglasung gegen starke Wärmeeinstrahlung geschützt werden. Ventilatoren, Klimaanlagen und kalte Getränke für die Mitarbeiter sind zu empfehlen.
Im Übrigen: Generell hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Hitze- oder Kältefrei. Dies liegt tatsächlich im Ermessen des Arbeitsgebers.
Dicke Luft
Im Falle von Stäuben, Abgasen und Dämpfen steht sprichwörtlich eine Gesundheitsgefährdung im Raum, die von Arbeitgeberseite so weit wie möglich auszuschließen ist. Beispielsweise emittieren Spraydosen Aerosole, Bremsenreiniger dampfen aus und Schleifstäube schweben in der Werkstattluft. Da diese Emissionen in einer Kfz-Werkstatt nicht gänzlich unterbunden werden können, gilt der Grundsatz: Emissionen vermeiden geht vor. So sollte der Einsatz kritischer Produkte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Dabei sind stets die Produktdatenblätter mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen zu beachten! Gleiches gilt für entsprechende Arbeiten.
Geregelt sind die Kennzeichnung und der Umgang mit Gefahrstoffen in der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Sie passt seit dem 20.1.2009 die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) an. Die ‚alten‘ orangefarbenen Gefahrensymbole sind nach und nach durch neue, rot umrahmte Piktogramme ersetzt worden.
Mindestschutz
Ein Mindestschutz ist bei Arbeiten in geringem Umfang mit Stoffen notwendig, die als gesundheitsschädlich, reizend oder ätzend gekennzeichnet sind. Dabei bedeutet ‚geringer Umfang‘ eine Verwendungsdauer unter fünfzehn Minuten pro Schicht, den Einsatz geringer Stoffmengen und Arbeitsbedingungen, die das Einatmen von Dämpfen weitgehend vermeiden. Beispieltätigkeiten sind der Wechsel von Brems- oder Kühlflüssigkeiten, kleine Lackausbesserungen, die Reinigung des Fahrzeuglacks oder der Sitzpolster mit entsprechenden Reinigern.
Zu den Mindestschutzmaßnahmen gehört das Sauberhalten der Werkstatt. Ferner die Aufbewahrung nur unmittelbar notwendiger Stoffmengen am Arbeitsplatz, der sorgfältige Umgang mit den Produkten und die Aufbewahrung in geeigneten und stets verschlossenen Behälternissen. Die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern (SDBs) der eingesetzten Produkte sind stets zu beachten. Das Arbeiten mit empfohlener Schutzausrüstung wie einem Atemschutz ist obligat.
Ergänzende Schutzmaßnahmen
Ergänzende Schutzmaßnahmen müssen beispielsweise beim Reinigen von Motorteilen, Arbeiten mit Klebern (Scheibenkleben), Arbeiten an laufenden Motoren, Schleif- oder Schweißarbeiten getroffen werden. Dies gilt auch für Arbeiten mit leicht- oder hochentzündlichen, umweltgefährlichen oder brandfördernden Produkten.
Zu den ergänzenden Schutzmaßnahmen gehören Absauganlagen bei Arbeiten an laufenden Motoren und Schweißarbeiten, ein eigenes Tor für jeden Arbeitsplatz, eine ausreichende Querlüftung (freie Lüftung) sowie eine zusätzliche, technische Raumlüftung durch Erfassung, Abscheidung und Frischluftzuführung (siehe auch Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, BGR 121).
Besonderer Schutz
Ein besonderer Schutz ist bei Stoffen mit hohem Gefährdungspotenzial notwendig. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie als giftig oder sehr giftig eingestuft sind und eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung haben und im Arbeitsprozess entstehen. Beispiele sind die Emissionen bei der Abgasuntersuchung oder Arbeiten am Kraftstoffsystem. Schweißstäube müssen ebenso wie Abgase mit geeigneten mobilen oder stationären Anlagen vollständig abgesaugt werden.
Lackierarbeiten dürfen nur in entsprechend dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Auskunft über die genauen Richtlinien liefert hier die kostenlose Berufsgenossenschaftliche Information BGI 740, ‚Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe‘ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.
Grundsätzlich gilt es, giftige Stoffe durch entsprechende Alternativen zu ersetzen. Ferner müssen Arbeitsbereiche wo giftige Stoffe zum Einsatz kommen, sicher abgegrenzt werden. Die Lagerung erfolgt stets unter Verschluss. Giftstoffe dürfen nicht offen zugänglich sein. Die Messung von Gefahrstoffkonzentrationen liefert im Zweifel Aufschluss über das individuelle Gefahrenpotenzial.
Gefahrensätze und Sicherheit
Um die potenziale Gefahr für das ‚Werkstattklima‘ einzuschätzen existieren ‚Gefahrensätze‘. Die sogenannten ‚H- und P-Sätze‘ beschreiben mögliche Auswirkungen beim Umgang mit den entsprechenden Produkten und müssen auf dem Produktgebinde und im Produktdatenblatt aufgeführt sein. Beispielsweise beschreibt der Gefahrensatz H332 die mögliche gesundheitliche Schädigung beim Einatmen, der Satz H335 die Reizung der Atemwege.
Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) geben Auskunft über Handling, Lagerung und Reinigung entsprechender Körperstellen bei Kontakt mit den Produkten. Im Falle von P261 ist das Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dampf oder des Aerosols zu vermeiden. Ein Gefahrstoffverzeichnis listet sämtliche, kritische Materialien inklusive H- und P-Sätze auf.
Dokumentation
Gemäß Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung ist der Werkstattinhaber verpflichtet, für jeden Gefahrstoff im Betrieb eine Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach §6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) genügt, zu erstellen. Die Dokumente dienen der Unterweisung der Mitarbeiter und müssen an geeigneter Stellen jedem zugänglich sein.
Ferner muss der Kfz-Profi für jede potenziell gefährliche Tätigkeit, gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung verfassen. Beispiele sind das Arbeiten mit dem Druckluftschrauber (Lärm- und Vibrations-VO, DGUV-Regel 112-194) oder die Abgasuntersuchung. Hier müssen die Gefahrenpotenziale angegeben und entsprechende Schutzmaßnahmen (Maßnahmenliste) dokumentiert und angewiesen werden. Eine Gefährdungsübersicht inklusive Formulare ist unter www.bghm.de zu finden.
„Klima-Check“
Neben den Gefahrenhinweisen auf den einzelnen Gebinden, den angezeigten Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen bei bestimmten Tätigkeiten, ist es der ‚gesunde‘ Menschenverstand, der im Zweifel für ein gutes Werkstattklima sorgt. Leben Sie den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen vor und tragen Sie stets die nötige Schutzkleidung. Verwenden Sie alternative Reinigungsprodukte, vermeiden Sie das Anlassen von Fahrzeug bei kurzen Rangierarbeiten und sorgen Sie für eine gute Durchlüftung der Werkstatt. Im Ergebnis gilt jedoch: Besser Emissionen vermeiden, als sich vor Emissionen schützen.