Bevor ein neues Fahrzeugmodell auf den Markt kommt, muss es eine Typgenehmigung erhalten. Die Typgenehmigung ist dabei nichts anderes als die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines neuen KFZ. Darin wird auch der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für unabhängige Marktteilnehmer geregelt: Gemäß der Euro5/6-Verordnung muss der Fahrzeughersteller unter anderem Mehrmarken-Werkstätten und dem freien KFZ-Teilehandel einen Zugang zu Ersatzteilidentifikationsdaten zur Verfügung stellen.
Bislang war der Zugang zu diesen Daten in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung allerdings nicht gegeben. Vor allem auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Modell- und Ersatzteilvielfalt war es für unabhängige Marktteilnehmer bisher nicht ohne weiteres möglich, schnell und eindeutig festzustellen, welchen Fahrzeugmodellen welche Ersatzteile zugeordnet sind. Wie der „Gesamtverband Autoteile-Handel“ (GVA) im Januar mitteilte, dürfte sich dies künftig ändern.
Denn auf EU-Ebene wurde eine Reform der Typgenehmigung beschlossen. In dem entsprechenden Entwurf werde der Zugang zu Ersatzteilidentifikationsdaten der Fahrzeughersteller in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung neu geregelt. Und zwar im Sinne der unabhängigen Marktteilnehmer. „Die neuen klarstellenden Bestimmungen sind absolut wasserdicht und lassen den Fahrzeugherstellern keinen Interpretationsspielraum“, ist GVA-Präsident Hartmut Röhl überzeugt.
Gleichzeitig beinhaltet der vorliegende Kompromisstext eine Regelung, wonach die OBD-Schnittstelle offen bleiben wird. Hartmut Röhl: „Die OBD-Schnittstelle bildet unverändert eine wichtige Grundlage für Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten. Und es ist erfreulich, dass in der Verordnung klargestellt wird, dass der Zugang über die OBD-Schnittstelle auch während der Fahrt gewährleistet werden muss. In Zeiten der zunehmenden Vernetzung der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber damit eine wichtige Entwicklung erkannt und im Regelwerk entsprechend weitsichtig reagiert.“
Zwar müsse die künftige Typgenehmigungs-Rahmenverordnung noch vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedet werden. Allerdings geht man beim GVA davon aus, dass dies passieren wird. Voraussichtlich ab September 2020 soll die neue Rahmenverordnung laut GVA-Angaben dann in Kraft treten.