Entsorgung defekter Bremsenkomponenten | HELLA
Allgemeines
Der betriebliche Umweltschutz ist für jede Werkstatt ein wichtiges Kriterium im Werkstattalltag. Im Rahmen der Inspektion oder Reparatur fallen täglich Abfälle an, die nicht einfach so im Hausmüll entsorgt werden können oder dürfen. Die verschiedenen Abfallarten wurden durch die Europäische Union im Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) standardisiert. Jeder Abfallart wurde eine grenzübergreifende Abfallschlüsselnummer zugeordnet.
Abfallschlüsselnummern (AVV)
Abfälle aus der Demontage oder Wartung am Bremssystem werden wie folgt zugeordnet und entsorgt.
1. Bremsbeläge
- Bremsbeläge werden der AVV 16 01 12 zugeordnet und können je nach Behörde oder Entsorger recycelt, dem Eisenmetall zugeführt oder auf der Deponie entsorgt werden.
- Bremsbeläge unbekannter Herkunft oder asbesthaltige Beläge werden der AVV 16 01 11 zugeordnet und müssen als Sondermüll behandelt und entsorgt werden.
2. Bremsscheiben und Bremstrommeln
- Bremsscheiben und –trommeln werden dem Eisenmetall und somit der AVV 16 01 17 zugeordnet.
- Die Entsorgung erfolgt über den Metallschrott.
3. Bremssättel und Radbremszylinder
- Vollständig entleerte Komponenten können dem Eisenmetall zugeführt werden.
4. Bremsflüssigkeit
- Gebrauchte Bremsflüssigkeit wird als gefährlicher Abfall eingestuft und der AVV 16 01 13 zugeordnet.
- Entsorgungswege sind hier das Recycling oder die Beseitigung als besonders überwachungsfähiger Abfall.
Hinweis
Nicht immer können alle in der Werkstatt anfallenden Abfälle eindeutig zugeordnet werden. Hier können Sicherheitsdatenblätter des Produktherstellers, ein Anruf beim Entsorger oder der zuständigen Behörde hilfreich sein.