Signalleuchte
Signalleuchten haben eine wichtige Sicherheitsfunktion. Sie zeigen die Verzögerung und Richtungsänderung an und machen das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar. Auf dieser Seite lässt sich entdecken, wie Signalleuchten aufgebaut sind und welche Technik hinter neuen Signal-Systemen steckt. Zudem lassen sich hier die häufigsten Ausfallursachen für Signalleuchten, Tipps für die Fehlersuche und Hinweise auf wichtige Vorschriften finden.
Wichtiger Sicherheitshinweis
- 1. Aufbau
- 2. Funktion
- 3. Praxis-Tipps
- 4. Symptome
- 5. Fehlersuche
- 6. Wissenswertes
Signalleuchte
Außenleuchten – ob vorne seitlich oder hinten am Fahrzeug angebracht – informieren durch ihre Signale die anderen Verkehrsteilnehmer und sind daher maßgeblich für die Sicherheit im Straßenverkehr mitverantwortlich.
Asignis® – Adaptives Signal-system
Tipps für den Umgang mit Signalleuchten
Signalleuchte Defekt
Eine defekte Signalleuchte ist an folgenden Symptomen zu erkennen:
- Keine Signalabgabe bei einzelnen Funktionen, z. B. Bremslicht, d. h. erhöhtes Sicherheitsrisiko gerade bei Nachtfahrten
- Aufleuchten der Kontrollleuchte im Armaturenbrett (Ausfallkontrolle, wenn vorhanden)
- Aufleuchten von zwei Lichtfunktionen, z. B. Blinker und Schlusslicht
Signalleuchte prüfen
Sollte eine Signalleuchte ausfallen, gibt es immer mehrere mögliche Ursachen. Bei der Fehlersuche sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Überprüfen der Leuchtmittel und ggf. ersetzen
- Lampenträger auf Korrosion und Kontaktunterbrechungen prüfen
- Spannungsversorgung inkl. Sicherungen prüfen
- Steckerverbindung auf Korrosion und mechanische Beschädigungen prüfen
- Bei Fahrzeugen mit Puls-Weiten-Modulation die Signale mit einem Oszilloskop/Diagnosetester überprüfen.
Signalleuchte Vorschriften
Aufgrund des Umfangs der gesetzlichen Regelungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Vorschriften erläutert. In folgenden Verordnungen findet man aber alles Relevante für Signalleuchten, ihre Eigenschaften und Verwendungen:
76/759/EWG, ECE-R6, StVZO § 54
Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich
76/758/EWG, ECE-R7, StVZO §§ 51 und 53
Begrenzungs- und Schlussleuchten vorn und hinten
77/540/EWG, ECE-R77, StVZO § 51
Parkleuchten vorn und hinten
ECE-R87
Tagfahrleuchten
77/539/EWG, ECE-R23, StVZO § 52
Rückfahrscheinwerfer
76/758/EWG, ECE-R7, StVZO § 53
Bremsleuchten
77/538/EWG, ECE-R38, StVZO § 53d
Nebelschlussleuchten
76/760/EWG, ECE-R4, StVZO § 60
Kennzeichenleuchten
ECE-R3
Rückstrahler
Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich | |
Anzahl vorn | Zwei |
Anzahl hinten | Zwei oder vier |
Anzahl seitlich (optional) | Eine pro Seite |
Farbe | Gelb |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
An der Seite | Anbauhöhe zwischen 350 mm und 1500 mm und max. 1800 mm vom vorderen Fahrzeugumriss |
Elektrische Schaltung | Ein elektronischer Warnblinkgeber besteht aus einem Taktgeber, der Lampen über ein Relais einschaltet. Außerdem verfügt er über eine Kontrollschaltung die stromabhängig arbeitet, welche beim Ausfall einer Lampe die Blinkfrequenz verändert. Die Frequenz der Blinksignale liegt zwischen 60 und 120 pro Minute. Alle Blinkleuchten einer Seite müssen synchron arbeiten. |
Einschaltkontrolle | Grüne Kontrollleuchte |
Sonstiges | Für die Überwachung der Blinkanlage gibt es je nach Anforderung verschiedene Funktionskontrollen (Einkreis-, Zweikreis-Kontrolle) |
Begrenzungsleuchten (PKW) vorn | |
Anzahl | Zwei oder vier |
Farben | Weiß, bei gelben Hauptscheinwerfern auch gelb |
Anbau | Die Anordnung ist gleich dem der vorderen Blinkleuchten. |
Sonstiges | Über 1600 mm breite Fahrzeuge und Anhänger benötigen Begrenzungsleuchten (nach vorn). |
Schlussleuchten | |
Anzahl | Zwei oder vier |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Sonstiges | Bei einer Doppelfunktion (Brems-, Schlusslicht) muss das Lichtstärkenverhältnis der Einzelfunktionen mindestens 5 zu 1 betragen. |
Nebelschlussleuchten | |
Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig |
In der Breite | Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen. |
Elektrische Schaltung | Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. |
Nebelschlussleuchten | |
Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig |
In der Breite | Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen. |
Elektrische Schaltung | Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. |
Kennzeichenleuchten | |
Anzahl | Je nach Anforderung ein bis zwei Leuchten |
Farbe | Weiß |
Anbau | Keine besonderen Vorschriften |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Das hintere Kennzeichen muss so beleuchtet sein, dass es auch noch in 25 m Entfernung lesbar ist. Die Mindestleuchtdichte auf der gesamten Fläche muss mindestens 2,5 cd/m2 betragen. |
Rückfahrleuchten | |
Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | 250 mm bis 1200 mm zulässig |
In der Breite | Keine besonderen Vorschriften |
Elektrische Schaltung | Die Schaltung funktioniert nur bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang. |
Parkleuchten | |
Anzahl | Je nach Anforderung zwei vorn und zwei hinten oder auf jeder Seite eine |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Die Parkleuchten müssen auch funktionieren, ohne dass andere Leuchten eingeschaltet sind. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | In der Regel wird die Funktion der Parkleuchte von den Schlussleuchten übernommen. |
Seitenmarkierungsleuchten | |
Anzahl | Je nach Fahrzeuglänge |
Farbe | Gelb |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 3000 mm vom vorderen Fahrzeugumriss und max. 1000 mm vom hinteren Fahrzeugumriss |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Tagfahrleuchten | |
Anzahl | Zwei vorn |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden. |
Einbauvorschriften Seitenansicht
Einbauvorschriften Heckansicht
Typprüfnummern an den Signalleuchten
Für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen gibt es nationale und internationale Bau- und Betriebsvorschriften, nach denen die Einrichtungen hergestellt und geprüft werden müssen. Für Signalleuchten gibt es besondere Genehmigungszeichen, die auf der Leuchte zu finden sind.
Ein Beispiel
Auf einer Leuchte ist zu lesen RS1 IAF 02 E1 Æ 31483:
- R steht für Schlussleuchte,
- S1 für Bremsleuchte,
- IA für Rückstrahler,
- F für Nebelschlusslicht, und 02 bedeutet, dass die Vorschrift zum zweiten Mal nach Erscheinen geändert worden ist.
Diese Merkmale sind in der Heckleuchte integriert:
- Die Kennzeichnung E1 sagt aus, dass die Leuchte in Deutschland zugelassen wurde.
- Der Pfeil gibt die Einbauvorrichtung der Leuchte an und zeigt daher stets zur Fahrzeugaußenseite. Ist kein Pfeil vorhanden, so kann die Leuchte hinten rechts oder links eingebaut werden.
- Zum Schluss folgt die fünfstellige Typprüfnummer.
Wie hilfreich ist dieser Artikel für Sie?
Sie werden erst dann für den Newsletter angemeldet, wenn Sie auf den Bestätigungslink in der Benachrichtigungs-E-Mail klicken, die Sie in Kürze erhalten werden!
Success
Success
Success
Success
Error