Scheinwerfer
Fahrzeugscheinwerfer bringen die von der Lichtquelle erzeugten Lichtstrahlen gebündelt auf die Straße. Entdecken Sie auf dieser Seite unter anderem, wie Scheinwerfer aufgebaut sind, welche lichttechnischen Konzepte und gesetzlichen Vorschriften es gibt. Außerdem finden Sie hier nützliche Praxistipps für den Umgang mit Kunststoffabschlusscheiben.
- 1. Grundlagen
- 2. Praxis-Tipps
- 3. Vergleich
- 4. Überblick
- 5. Wissenswertes
Fahrzeugscheinwerfer - Bauteile
Tipps für den Umgang mit Kunststoffabschlussscheiben
Um Schäden an Kunststoffabschlussscheiben zu vermeiden, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
- Niemals Kunststoffstreuscheiben trocken reinigen (Gefahr von Kratzern)!
- Bevor dem Streuscheibenreinigungsanlagen-Wasser irgendwelche Zusätze wie z. B. Reinigungs- oder Frostschutzmittel zugesetzt werden, unbedingt auf die Hinweise in der Fahrzeuganleitung achten.
- Zu aggressive oder die falsche Reinigungschemie kann Kunststoffabschlussscheiben zerstören.
- Niemals unzulässige Hochwatt-Lampen einsetzen!
- Nur Glühlampen mit UV-Filter einsetzen!
Lichttechnische Konzepte
Scheinwerfersysteme
Es gibt vier typische Scheinwerfersysteme
Fahrzeugbeleuchtung Vorschriften
Scheinwerfer für Abblendlicht | |
Anzahl | Zwei |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt |
In der Höhe | 500 bis 1200 mm zulässig |
Elektrische Schaltung | Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Scheinwerfern zum Abblend- und/oder Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. |
Einschaltkontrolle | Grüne Kontrollleuchte |
Sonstiges | Sind die Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ausgestattet (Fern- und Abblendlicht), müssen eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage verbaut sein. Diese Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden. |
Scheinwerfer für Fernlicht | |
Anzahl | Zwei oder vier |
In der Breite | Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflexionen gestört wird |
In der Höhe | Keine besonderen Vorschriften |
Elektrische Schaltung | Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. |
Einschaltkontrolle | Blaue Kontrollleuchte |
Sonstiges | Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 300.000 Candela nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein. |
Scheinwerfer für Nebellicht (optional) | |
Anzahl | Zwei, Farbe Weiß oder Hellgelb |
In der Breite | Keine besonderen Vorschriften |
In der Höhe | Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE aber min. 250 mm |
Elektrische Schaltung | Mit Abblend- und Fernlicht. Auch mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist. |
Scheinwerferausführung
ECE-Regelung 1
- A Begrenzungslicht
- B Nebellicht
- C Abblendlicht
- R Fernlicht
- CR Fern- und Abblendlicht
- C/R Fern- oder Abblendlicht
ECE-Regelung 8, 20 (nur H4)
- HC Halogen-Abblendlicht
- HCR Halogen-Fern- und -Abblendlicht
- HC/R Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
ECE-Regelung 98
- DC Xenon-Abblendlicht
- DR Xenon-Fernlicht
- DC/R Xenon-Fern- oder -Abblendlicht - Gleichzeitiger Betrieb ist untersagt.
ECE- Regelung 123
- X Advanced Frontlighting System
Kennzeichnung Beleuchtungsstärke-Referenzzahlen
Fernlicht
7,5; 10; 12,5; 17,5; 20; 25; 27,5; 30; 37,5; 40; 45; 50 pro Scheinwerfer (in Deutschland sind max. vier gleichzeitig eingeschaltete Fernscheinwerfer zugelassen, und die Referenzzahl 100 bzw. 480 lx gilt als max. Wert, der nicht überschritten werden darf)
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