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Zutritt verboten?!

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In vielen Fällen kennen sich Kunde und Kfz-Meister. So ist es auch keine Seltenheit und alltäglich, wenn der Werkstattkunde beim Radwechsel zuschaut oder am Fahrzeug mit dem Mechatroniker fachsimpelt. Bei der Dialogannahme ist dies ausdrücklich vorgesehen. Doch wer haftet, wenn sich euer Kunde in der Kfz-Werkstatt verletzt?

Schnell rutscht man auf öligem Boden aus, stolpert über einen Druckluftschlauch oder verbrennt sich die Finger an der heißen Abgasanlage. Passiert dies eurem Kunden und stößt ihm dabei etwas zu, stellt sich die Frage der Haftung. Zusätzlich besteht auch die Gefahr, dass ihr selbst bei Arbeiten vom Kunden abgelenkt wird. Unachtsamkeit kann auch für Kfz-Profis schnell gefährlich werden.

Zutritt- und Aufenthaltsverbot

Grundsätzlich gilt nach §9, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV, Stand 1.1.2015), der Berufsgenossenschaft Holz und Metall: Unbefugte dürfen Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht. Wörtlich heißt es: „Zutritts und Aufenthaltsverbote können betrieblich in jeder Weise geregelt werden, die der Gefährdung und den praktischen Bedürfnissen angemessen sind.“ Ob ein Zutritts- und Aufenthaltsverbot erforderlich ist, muss vom Kfz-Profi im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Ist dies der Fall, warnen Schilder wie ‚Für Unbefugte ist der Aufenthalt in der Werkstatt verboten‘ oder ‚Zutritt und Aufenthalt für Nichtbeschäftigte auf eigene Gefahr‘. Im Zweifel ist zusätzlich ein deutlicher, mündlicher Hinweis angebracht.

Auf den Einzelfall kommt es an

Toleriert der Kfz-Profi den Aufenthalt des Kunden in der Werkstatt und er verletzt sich beispielsweise beim Sturz über einen Schlagschrauber, können Streitfälle entstehen. Das OLG Oldenburg urteilte einerseits dazu: „Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt darf darauf vertrauen, dass sich ein Kunde - wenn er sich schon in den Werkstattbereich begibt - auf solche Gefahren, wie sie insbesondere von herumliegenden Werkzeugen und sonstigen Hilfsgerätschaften ausgehen, einstellt und ist nicht gehalten, ihn von vornherein der Werkstatt zu verweisen oder zusätzliche Schutzvorkehrungen gegen Gefahren dieser Art zu

treffen. Das gilt jedenfalls solange, als dem Kunden keine weitere Veranlassung gegeben worden ist, sich in die Werkstatt zu begeben, dort aufzuhalten oder sonst weiter zu bewegen.“ (OLG Oldenburg, Urteil vom 28. Januar 1992 – 5 U 111/91 –, juris). Andererseits liegt jeder Einzelfall anders und muss individuell beurteilt werden.

Richtig versichert

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann im Rahmen der Vertragsgestaltung den Betriebsinhaber gegen etwaige Schadenersatzansprüche absichern. Anders verhält es sich bei Sachschäden, beispielsweise am Kundenfahrzeug. Hier ist eine Zusatzhaftpflicht beziehungsweise eine Handwerkerhaftpflicht-Versicherung zu empfehlen.

Eine betriebliche Unfallversicherung tritt im Regelfall nur bei eigenen Mitarbeitern – nicht also bei Besuchern und Kunden, die nichts mit der eigentlichen Dienstleistung zu tun haben, ein. Selbst wenn euer Kunde sein Fahrzeug selbst zum Bühnenarbeitsplatz fährt oder euch bei der Reparatur zur Hand geht, arbeitet er eigentlich nicht mit. Ihm wird vielmehr ein persönliches Interesse unterstellt, dass sein Auto auch rasch abgewickelt wird. Aber auch hierzu gibt es unterschiedliche juristische Sichtweisen. Es kommt sicherlich auf die Art und den Umfang der ‚Mithilfe‘ an.

Es ist auf jeden Fall immer ratsam sich im Vorfeld juristisch und / oder bei einem Versicherer beraten zu lassen. Zu unterschiedlich können Einzelfälle einhergehen oder Versicherungsverträge ausgestaltet sein.

Auf der sicheren Seite

Bei gefährlichen Tätigkeiten wie Arbeiten am Kraftstoff- oder Kühlsystem oder bei laufendem Motor oder dem Hantieren mit schweren Gegenständen wie Rädern, sollten grundsätzlich keine Kunden zugegen sein. Ein höflicher Hinweis auf die Hausordnung und entsprechende Hinweisschilder genügen in den meisten Fällen. Im Grundsatz gilt: Möchtet ihr im Tagesgeschäft auf der sicheren Seite sein, haben Kunden in der Werkstatt per-se nichts zu suchen. Es lauern einfach zu viele Gefahren!

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