Bei der Arbeit sollte gute Beleuchtung selbstverständlich sein. Man ermüdet weniger, ist konzentrierter, das Unfallrisiko sinkt. Das gilt nicht nur für den Büroarbeitsplatz, sondern besonders bei Arbeiten im Außenbereich. Erst recht spielt gutes Licht eine Rolle, wenn man es mit der Be- und Entladung von Lastkraftwagen oder unterschiedlichen Einsätzen von Bau- und Kommunalfahrzeugen zu tun hat. Hier sind oft schwere Lasten, unterschiedliche Untergründe oder unübersichtliche Situationen im Spiel. Qualitativ hochwertige Arbeitsscheinwerfer, blendfrei montiert, helfen Gefahrensituationen zu vermeiden und die Arbeitsqualität erheblich zu steigern. Im Übrigen sehen sie auch noch richtig gut aus!
Laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen ausgerüstet sein. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitsscheinwerfer jedoch nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die Fahrt ausdrücklich zum Arbeitsvorgang gehört. In anderen Ländern ist dies ähnlich geregelt, in wieder anderen sind die Bestimmungen weiter gefasst.
Eine Prüfung der nationalen Gegebenheiten sollte also dem Einsatz von Arbeitsscheinwerfern vorausgehen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Punkte:
So hat der Arbeitgeber nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und stets Verbesserungen anzustreben. Dies spricht zusätzlich für den Einsatz von Arbeitsscheinwerfern. Er hat zudem im Rahmen der Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Auch Lkw, Bau- und Kommunalfahrzeuge sind Arbeitsmittel, für die eine Beurteilung erstellt werden muss. Ergeben sich Gefährdungen aufgrund einer unzureichenden Beleuchtung bei Tätigkeiten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Ein Beispiel ist laut DGUV das Verbinden und Trennen (Kuppeln) von Lkw und Trailer unter Einsatz von Arbeitsscheinwerfern.
Werden Fahrzeuge im Bereich von Arbeitsstätten betrieben (zum Beispiel beim Be- und Entladen auf Betriebshöfen und Verladerampen), gilt in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln „Beleuchtung“ für Arbeitsstätten. Sie enthalten die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze wie zum Beispiel Ladebereiche, Umschlagflächen oder Verladestellen. Die Liste der Einsatzmöglichkeiten von Arbeitsscheinwerfern ließe sich weiter fortsetzen.
Was die Leistungsfähigkeit von Arbeitsscheinwerfern angeht, kursieren unterschiedliche Angaben. Grundsätzlich gilt: Je höher der Lichtstrom (die Lichtmenge in Lumen, die eine Lichtquelle pro Zeiteinheit in alle Richtungen abgibt), desto leistungsfähiger ist der Scheinwerfer. Doch das ist zu kurz gegriffen. Zahlreiche Anbieter geben den berechneten Lumen-Wert an, der nicht dem tatsächlichen (gemessenen) Lichtstrom entspricht. HELLA geht anders vor und bezieht sich bei den Produktangaben auf den gemessenen Lumen-Wert, also die tatsächliche Lichtintensität. Der Grund ist, dass die Lichtausbeute nicht nur von der Lichtquelle, also der LED-Einheit selbst abhängt, sondern auch von Wärme- (25-35 Prozent) und Bündelungs-Verlusten im Reflektor- und Linsensystem (5-15 Prozent). Erst der gemessene Lumen-Wert bildet die Realität ab! Zusätzlich spielen noch weitere Faktoren eine Rolle. So sollte man stets auf die Farbtemperatur beziehungsweise den Kelvin-Wert achten.
Die Leistungsaufnahme des Arbeitsscheinwerfers wird generell in Watt angegeben. So lässt sich sagen, dass eine 6 Watt LED-Lampe zirka eine 35 Watt Halogenlampe ersetzt. Zudem verbrauchen LEDs bis zu 85 Prozent weniger Strom, erhitzen sich nicht so stark und verfügen über eine deutlich höhere Lebensdauer.
Da Arbeitsscheinwerfer an Nutz- und Kommunalfahrzeugen im Regelfall auch der Witterung ausgesetzt sind, müssen sie Temperaturunterschiede, Fremdkörpereinflüsse, dauerhafter UV-Strahlung und vor allem Feuchtigkeit standhalten. Die IP-Klasse bezeichnet beispielsweise den Standard, bezogen auf das Eindringen von Wasser und Staub. So schützt IP6K7 gegen Fremdkörpereinflüsse und zeitweiliges Untertauchen in Wasser, IP6K8 gegen dauerhaftes Untertauchen und IP6K9k sogar gegen direkte Behandlung mit einem Hochdruckreiniger. Beide unterbinden das Eindringen von Fremdkörpern. Dazu kommt, dass das Chassis robust ausgeführt sein und gegen Vibrationen, die sich auf die LED-Platine und das Reflektor-System negativ auswirken können, schützen muss. Zudem muss die Elektromagnetische Verträglichkeit gegeben sein. Im Winter spielt bei Einsatzfahrzeugen, Lkw und Trailern die Salzsprühbeständigkeit eine Rolle.
Nachträglich angebrachte LED-Arbeits- oder Rückfahrscheinwerfer erhöhen deutlich die Arbeitssicherheit und schützen Dritte. Zusätzlich schonen sie durch die Multivolt-LED-Technik das 12 oder 24 Volt Bordnetz. Sie beleuchten bei Nutzfahrzeugen den Laderaum, die seitliche Ladezone oder den Bereich der hinteren Hubladebühne, bei Bau- und Kommunalfahrzeuge die Front-, Seiten- oder Heckpartie. Das sogenannte Isolux-Diagramm beschreibt exakt den Abstrahlwinkel sowie die Ausleuchtweite und liefert so Informationen zur optimalen Montageposition sowie zum Montagewinkel.
Da Arbeitsscheinwerfer im Sommer wie im Winter optimal funktionieren müssen, verfügen die Arbeitsscheinwerfer der Thermoactive-Serie von HELLA VALUEFIT zusätzlich über ein ausgeklügeltes Wärmemanagementsystem. Je nach Umgebungstemperatur ist die Lichtausbeute optimal, ohne den Scheinwerfer zu überhitzen. Das verlängert die Lebensdauer. Sie sind sowohl für Pkw und Offroad-Fahrzeuge als auch für Transporter und Lkw geeignet.
In der Nacht stellen abgestellte und unbeleuchtete Fahrzeuge immer wieder ein großes Gefahrenpotenzial dar. HELLA hat deshalb auch das autarke Parkbeleuchtungssystem Park-Safety-Fix (PS-Fix) für Lkw-Anhänger entwickelt. Eine batterieunterstützte Stromquelle ermöglicht es, Trailer ohne Zugfahrzeug aktiv zu beleuchten.
Arbeitsscheinwerfer ist also längst nicht gleich Arbeitsscheinwerfer! Beim Kauf sollte man auf jeden Fall auch auf die ECE-R10-Kennzeichnung, bei Rückfahrscheinwerfern mit breiterer Ausleuchtung auf die Kennzeichnung ECE-R23 achten. Bei Qualitätsprodukten kann man den technischen Angaben vertrauen. HELLA unterzieht jedes Scheinwerfer-Modell eingehenden Laborprüfungen, intern wie extern.
Für Käufer ist es oft nicht offensichtlich, ob ein Scheinwerfer den strengen Qualitätsansprüchen entspricht. Daher können neben den technischen Daten folgende Eigenschaften als Entscheidungskriterium dienen, die bei näherer Betrachtung sichtbar sind. Das Chassis ist nicht sauber verarbeitet oder unsauber verklebt. Kniffliger wird es beim Innenleben. Meist sind qualitativ minderwertige Reflektoren nicht auf den ersten Blick erkennbar, das Gleiche gilt für die LED-Platine. HELLA und HELLA VALUEFIT Produkte präsentieren sich mit einem klaren Branding. Die Produkte fühlen sich gut in der Hand an, die Oberflächenstruktur ist homogen und intakt.
Im Übrigen: Die Nachrüstung und Montage von Arbeitsscheinwerfern sollte immer von einer qualifizierten Nutzfahrzeugwerkstatt vorgenommen werden – nur dann stehen die Fahrzeugführer bei der Arbeit sicher nicht im Dunklen!
Georg Blenk, Krafthand Medien