Die ordentliche Hauptversammlung 2022 der HELLA GmbH & Co. KGaA ist durch Veröffentlichung der Einladung am 19. August 2022 im Bundesanzeiger einberufen worden. Sie fand als physische Veranstaltung statt
am Freitag, den 30. September 2022
um 11.00 Uhr (MESZ)
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ)
im Werk 2 der HELLA GmbH & Co. KGaA
Eingang: Ostpforte
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt
Einladung mit Tagesordnung, PDF
(enthält den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Vergütungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021/2022, das Vergütungssystem für die Mitglieder der Geschäftsführung, den Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats, Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten für den Gesellschafterausschuss und den Aufsichtsrat sowie Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, die Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sowie weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre).
Jahresabschluss für die HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021/2022, PDF
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB
Geschäftsbericht der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021/2022, PDF
(enthält den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021/2022, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates, und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021/2022)
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, PDF
(enthält weitergehende Erläuterungen zu den in der Einladung zur Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA angegebenen Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Satzung der HELLA GmbH & Co. KGaA, PDF
Informationen nach § 125 AktG, Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, PDF
Nachdem Bundesrat und Bundestag die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert. Nach derzeitigem Stand bestehen am Tag der Hauptversammlung keine besonderen infektionsschutzrechtlichen Zugangsvoraussetzungen, insbesondere ist der Zugang nicht von einem Impf-, Genesungs- oder Testnachweis abhängig (sogenannte 3G-Regel). In den Veranstaltungsräumen gilt keine Maskenpflicht. Das Robert-Koch-Institut rät aber dazu, zum eigenen Schutz und zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen in vollen Innenräumen eine Mund- und Nasenbedeckung, idealerweise eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske, zu tragen. Außerdem wird empfohlen, die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln (z.B. Abstands- und Hygieneregeln) weiterhin einzuhalten.
Weitere Informationen über die derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen Regeln finden sich hier: Fragen und Antworten zu Schutzmaßnahmen in NRW. Alternativ können Sie sämtliche Einzelheiten telefonisch bei unserer Aktionärshotline (siehe „Hauptversammlungsservice“) oder per E-Mail an inhaber in Erfahrung bringen. aktien@linkmarketservices.de
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.