Umrüstung auf LED-Arbeitsscheinwerfer: Klares Plus bei Sicht und Sicherheit!
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Umrüstung auf LED-Arbeitsscheinwerfer: Klares Plus bei Sicht und Sicherheit!

26-02-2019

Dass LED-Beleuchtungstechnik inzwischen zunehmend Einzug in die Landtechnik hält, hat einen guten Grund: LED-Arbeitsscheinwerfer sind nicht nur energiesparend und hocheffizient, sondern machen die Nacht zum Tag und sehen dabei auch noch gut aus. Immer mehr Neumaschinen werden deshalb bereits ab Werk mit LED-Lichttechnik ausgestattet. Aber lohnt sich auch die Umrüstung älterer Landmaschinen? Dazu haben wir bei Dietmar Bengsch vom Technischen Außendienst bei HELLA nachgefragt:

 

Redaktion: Herr Bengsch, LED-Lichttechnik gehört bei Arbeitsscheinwerfern heute zum Standard. Wie ist es aber mit älterer Landtechnik: Lohnt sich auch hier eine Umrüstung von den bisherigen Halogen- oder Xenon-Leuchten auf LED-Scheinwerfer?
 

Dietmar Bengsch: Wenn es um effiziente Lichttechnik geht, dann sind die energiesparenden und langlebigen LED-Scheinwerfer tatsächlich erste Wahl. Und das gilt für heutige Neumaschinen genauso wie für ältere Landtechnik, die noch mit Halogen- oder Xenon-Scheinwerfern ausgestattet sind. Wenn Landmaschinen häufiger in den späten Abendstunden und auch nachts in den Feldern im Einsatz sind, dann sollten sich die Betreiber tatsächlich für die Nachrüstung mit LED entscheiden.

Was macht die LED-Scheinwerfer denn so gut?
 

Dietmar Bengsch: Eine Reihe von Argumenten spricht für die LED-Technik. Dazu gehört, dass LED im Gegensatz zu vergleichbaren Glühlampen einen geringeren Energiebedarf haben und so eine deutlich günstigere Energieeffizienz aufweisen. Das Licht von LED-Scheinwerfern für Fahrzeuge ist in der Regel mit einer Farbtemperatur von über 5.000 Kelvin tageslichtähnlich. Wer einmal lange Nachtstunden auf einem Traktor oder einer Erntemaschine verbracht hat, die mit LED-Lichttechnik ausgestattet war, der weiß, wie viel angenehmer die Arbeit damit ist.
Und: Da die LED keinen Glühfaden haben und deutlich weniger vibrationsanfällig sind, ist ihre Lebensdauer eines vielfachen länger als die von Glühlampen! In der Summe ermöglicht die optimale LED-Ausleuchtung der Arbeitsräume einfach eine bessere, ermüdungsfreiere Sicht und damit auch ein klares Plus an Sicherheit.

Das sind schon überzeugende Vorteile. Lässt sich denn eine Nachrüstung auch bei älteren Fahrzeugen ohne Probleme erledigen?
 

Dietmar Bengsch: Eine Nachrüstung ist fast immer möglich und auch sinnvoll. eine Kombination mit vorhandenen Halogen- oder Xenon-Scheinwerfern an einem Fahrzeug ist durchaus möglich. Allerdings sollten bisherige Arbeitsscheinwerfer jeweils paarweise mit LED ersetzt werden.
Wichtig ist, sich vor der Umrüstung Gedanken darüber zu machen, welche Arbeitsbereiche ich ausleuchten möchte, Nah- Fern- oder Bodenausleuchtung – und wie diese optimal ausgeleuchtet werden können. Austausch oder Nachrüstung selbst sind dann vergleichsweise leicht und mit überschaubarem Aufwand möglich. Im Fachhandel gibt es dazu eine große Zahl von Lösungen für einzelne Fahrzeuge oder Marken, und auch Videoanleitungen zur Umrüstung sind auf unseren Internetseiten verfügbar.

Gibt es Aspekte, die bei einer Umrüstung besonders zu beachten sind?
 

Dietmar Bengsch: Auf jeden Fall! Wir weisen immer wieder deutlich darauf hin, dass es bei LED-Arbeitsscheinwerfern herstellerbedingt deutliche Unterschiede gibt. Wer an der Umrüstung interessiert ist, sollte beispielsweise auch darauf achten, dass die Scheinwerfer einem hohen Technologie-Standard entsprechen. Wie z.B. Schwingung, Entkoppelung, ein Überhitzungsschutz (Thermomanagement) die zu eine erhöhte Lebensdauer beitragen. Auch bei der Reflektortechnologie gibt es große Unterschiede, die sich bei der Lichtverteilung zeigen. Erst im optimalen Zusammenspiel von Reflektoren, Linsen und Steuerungselektronik zeigt sich, was LED-Scheinwerfer wirklich können – oder eben nicht. Aber auch eine entstörte Elektronik sogt für Zufriedenheit während des Einsatzes.

Bei der Um- oder Nachrüstung ist ebenfalls sehr wichtig, dass sie fachgerecht erfolgt und beispielsweise auf die erforderliche Kabelstärke geachtet wird. Die im Fahrzeug bereits verlegten Kabel haben einen bestimmten Leiterdurchmesser, über den der Stromdurchfluss begrenzt ist. Überlastungen durch zu hohe Watt-Zahl und das nachfolgende Risiko eines Kabelbrands – müssen auf jeden Fall vermieden werden.

Gibt es denn eine Obergrenze für montierte LED-Arbeitsscheinwerfer?
 

Dietmar Bengsch: Bei der Fahrt im öffentlichen Raum ist die Zahl zugelassener Scheinwerfer reglementiert, § 52 StvZO. Zusätzlich montierte Zusatzscheinwerfer im Frontbereich dürfen die Ref. 100 nicht überschreiten.  Arbeitsscheinwerfer dürfen dagegen in Front- und Heckanbau sowie an der Fahrzeugseite – abhängig von den technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs – in unbegrenzter Stückzahl nachgerüstet und bei Straßenfahrt mitgeführt werden. Einzige Bedingung: Sie müssen getrennt schaltbar sein und dürfen bei Fahrten im öffentlichen Raum nicht zugeschaltet werden.

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